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Klasse B

Mindestalter 18 Jahre, bei "begleitetem Fahren" (BF 17) 17 Jahre.

Was dürfen Sie mit dieser Fahrerlaubnis fahren?

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse (zGm), max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Mitführen von Anhängern

1. alle Anhänger bis 750 kg zGm,

2. bei Anhängern mit einer zGm von mehr als 750 kg ist die Kombination in der Summe beider zGm auf 3.500 kg begrenzt.

Eingeschlossen ist die Fahrerlaubnis der Klassen AM und L.

Klasse AM

sind Mopeds bis 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, sowie 3- und 4-rädrige Fahrzeuge bis 50 cm³ Hubraum oder

3 kw Motorleistung bei Elektro- und Fremdzündmotoren bis 45 km/h.

Klasse L

bedeutet, dass Sie Traktoren bis 40 km/h auch mit Anbaugeräten, oder Kombinationen aus einem Traktor bis 40 km/h und zwei Anhängern bis 25 km/h mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten fahren dürfen.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sind ebenfalls eingeschlossen.

Als Schulungsfahrzeug wird ein Seat Ateca eingesetzt.

Dieses Fahrzeug verfügt über eine umfangreiche Ausstattung mit 150 PS Dieselmotor, 6-Gang-Schaltung, Regensensor, Rückfahrsensoren, Tempomat, Abstandsregler, Klimatronik, Sitzheizung, LED-Licht, Einparkhilfe, Rückfahrkamera, beide Parkassistenten, und viele andere Extras.

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Klasse B 78 (Automatik)

Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre bei BF 17

Der gleiche Fahrerlaubnisumfang wie in der Klasse B, allerdings dürfen nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe in der Klasse B geführt werden.

Als Schulungsfahrzeug wird ein  Skoda Karoq mit 150 PS und ähnlich umfangreicher Ausstattung wie beim Seat Ateca eingesetzt.

Klasse B 197

Die Ausbildung wird überwiegend mit einem Schalt- Pkw durchgeführt, anschließend erfolgt der Wechsel auf einen Automatik-Pkw und mit diesem kann die praktische Prüfung absolviert werden. Der Fahrerlaubnisinhaber ist dann berechtigt sowohl Pkw mit Automatikgetriebe als auch Schaltgetriebe zu fahren.